Informationspflichten zum Messstellenvertrag
Welcher grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für Ihre Messstelle zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Netzgebiet. Im Netzgebiet Herne ist die Stadtwerke Herne AG der grundzuständige Messstellenbetreiber.
Aufgaben des Messstellenbetreibers
Der Messstellenbetrieb umfasst insbesondere den Einbau, den Betrieb, die Wartung und den Austausch von Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Darüber hinaus gewährleistet der Messstellenbetreiber eine ordnungsgemäße, mess- und eichrechtskonforme Erfassung Ihres Energieverbrauchs.
Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß den gesetzlichen Vorgaben Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen sowie gegebenenfalls erforderliche Steuerungseinrichtungen.
Zutrittsrecht des Messstellenbetreibers
Für bestimmte Arbeiten an Ihrer Messeinrichtung – beispielsweise für Installation, Wartung, Austausch oder Ablesung – benötigt der Messstellenbetreiber Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten. Nach vorheriger schriftlicher Ankündigung sind Sie verpflichtet, dem Messstellenbetreiber oder dessen legitimierten Beauftragten den erforderlichen Zutritt zu gewähren.
Datenweitergabe durch den Lieferanten
Für eine ordnungsgemäße Durchführung des Messstellenbetriebs übermitteln wir als Ihr Energielieferant die hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich an den zuständigen Messstellenbetreiber. Dies betrifft insbesondere Daten, die für den Ein- oder Ausbau von Messeinrichtungen sowie für den laufenden Messstellenbetrieb benötigt werden.
Ihre Rechte bei Verbrauchsdaten
Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem installiert ist, können Sie vom zuständigen Messstellenbetreiber Einsicht in die gesetzlich vorgesehenen Verbrauchsinformationen verlangen.
Bei einer modernen Messeinrichtung haben Sie Anspruch auf die Bereitstellung Ihrer Verbrauchswerte sowie historischer Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte der vergangenen 24 Monate.
Darüber hinaus können Sie Auskunft über die beim Messstellenbetreiber gespeicherten auslesbaren Daten verlangen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Direkte Kontaktaufnahme durch den Messstellenbetreiber
Bitte beachten Sie, dass der zuständige Messstellenbetreiber Sie bei Fragen oder Maßnahmen rund um Ihre Messeinrichtung direkt kontaktieren kann. Dies gilt insbesondere für Terminvereinbarungen, Zählerwechsel, Installationen, Wartungsarbeiten oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb.
Fragen?
Weitere Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Stand: 01.06.2026